Die Marke für gesundes Wohnen
maler gitschier und Opti-Maler-Partner: € 10.000,00 für die Kindernothilfe e.V.
Seit vielen Jahren engagiert sich maler gitschier, gemeinsam mit Opti-Maler-Partner, aktiv im sozialen Bereich. Unterschiedlichste Organisationen wurden dabei jeweils mit namhaften Spendenbeträgen unterstützt. Fast immer sind Kinder, die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, die Nutzniesser der jeweiligen Aktion.
Spende statt Geschenke, ist bei maler gitschier und Opti-Maler-Partner seit langer Zeit nicht nur ein gutes Motto, sondern allerbeste Tradition. In den vielen Jahren, konnten durch diese Initiative, gemeinsam über € 510.000,00 für in Not befindliche Kinder gesammelt werden. Die Spenden gingen jeweils an unterschiedliche soziale/wohltätige Organisationen, die sich ganz speziell um Kinder kümmern. So tragen Maler Maler und Opti-Maler-Partner gemeinsam dazu bei, dass kranke, einsame, leidgeplagte und verfolgte Kinder eine neue und positive Lebenschance erhalten.
Die diesjährige Spende ging an die Kindernothilfe e.V. Die Kindernothilfe setzt sich für Kinder in Not und deren Rechte ein. Ziel ist es, dass Kinder ein Leben in Würde und mit guten Zukunftsperspektiven führen können – ohne Armut, Elend und Gewalt. Seit 1959 unterstützt die Kindernothilfe e.V. Kinder in Not und setzt sich für deren Rechte ein. Für den seriösen Umgang mit den Spendengeldern, erhält die Kindernothilfe seit 1992 das DZI-Spendensiegel.
Die gemeinsame Spende von € 10.000,00, wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde, am 12. Januar 2018, an Judith Allert von der Kindernothilfe e.V. übergeben. www.kindernothilfe.de
Bildunterschrift: Markus Gitschier, maler gitschier
und Judith Allert, Kindernothilfe e.V
Markus Gitschier maler gitschier und Opti-Maler-Partner spenden € 10.000 anUNICEF
Nutznießer der traditionellen Spende von maler gitschier und Opti-Maler-Partner, war in diesem Jahr UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Ein Schlaglicht aus der UNICEF Kinderrechtskonvention lautet: “Jedes Kind hat das Recht auf Schutz, damit es weder körperlich noch seelisch misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt wird.”
Alle Staaten, außer den USA, haben diese UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit haben sie sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, für das Wohlergehen ihrer Kinder zu sorgen. In der Konvention ist UNICEF ausdrücklich genannt und damit beauftragt mitzuhelfen, die Kinderrechte weltweit zu verwirklichen. Dieses lohnenswerte Ziel, unterstützen Markus Gitschier und Opti-Maler-Partner mit dieser Spende nachhaltig.
UNICEF finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Am Freitag, 13. Januar, wurde die Spende in einer kleinen Feierstunde an Ursula Grass von UNICEF übergeben. Seit Jahrzehnten engagiert sich Opti-Maler-Partner im sozialen Bereich und hat in dieser Zeit ca. € 594.000,00 zusammengesammelt und gespendet.
Ursula Grass bedankte sich im Namen UNICEFs und der Kinder der Welt, ganz herzlich bei allen Opti-Maler-Partner und Markus Gitschier, für die großzügige Spende und zitierte dabei den ersten UNICEF-Botschafter, Sir Peter Ustinov: „Hilfe für Kinder ist kein Tropfen auf den heißen Stein. Hilfe für Kinder ist wie ein Tropfen im großen Meer, der niemals verloren geht.“
Bildunterschrift: V.l.n.r Ursula Grass, UNICEF…….
Bildunterschrift: Von links nach rechts: Jerome Braun,(Hänsel & Gretel ), Sternekoch Sören Anders ,Markus Gitschier, Foto: Foto-GRAF&Shop
maler gitschier und Opti-Maler-Partner spenden zusammen 13.000 Euro an die Stiftung Hänsel + Gretel
Das traditionelle Engagement im sozialen Bereich, speziell für Kinder, setzte >– maler gitschier aus Stockach / Mahlspüren i,H. heuer fort.
Gemeinsam mit Opti-Maler-Partner, kam erneut eine Spende von € 13.000 für die Stiftung Hänsel & Gretel zusammen.
maler gitschier „Kinder sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft und bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit und Zuwendung, damit sie eine gute Zukunft haben.“
Zur Vorbeugung sexueller Gewalt an Kindern, erlernen Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren in einem speziellen Projekt, an unterschiedlichen Lernmodulen, auf ihre Gefühle zu vertrauen. Die Kinder lernen „NEIN“ zu sagen und trainieren das eigene Körpergefühl.
Jerome Braun, Geschäftsführer der Stiftung: „Hänsel & Gretel setzt das Projekt bereits im Ruhrgebiet, dem Saarland und Baden-Württemberg um. Mit der Spende von maler gitschier und Opti-Maler-Partner wird es möglich, das Projekt bundesweit nachhaltig zu sichern. Für diese großzügige Spende sind wir sehr dankbar.“
Am vergangenen Freitag, 17. Januar, übergab maler gitschier in einer kleinen Feierstunde den Spendenscheck an Jerome Braun, den Geschäftsführer Hänsel & Gretel. Als Botschafter von Hänsel & Gretel, war der jüngste Sternekoch Deutschlands, Sören Anders, dabei.
Sören Anders ist heute Deutschlands jüngster Sternekoch. Viele weitere Auszeichnungen sind höchst bemerkenswert:
Sören Anders ist vor allem eines: Anders. In TV-Shows wie »ARD Buffet« oder »ZDF Fernsehgarten« entpuppt er sich als Profi und perfekter Entertainer mit jugendlichem Charme. Er ist Promiförderer der »Roten Nasen«, zeigt in Kliniken Clownqualitäten und bringt Kinder zum Lachen.
Für Alfred Biolek kocht er bei der Stiftungsgala „Menschen für Afrika«. »Ja, Sie sind tatsächlich ganz anders…“, resümiert Frank Elstner den Talk „Menschen der Woche“ mit dem jungen Sternekoch.
Tapezieren, streichen und Bodenbelagsarbeiten können Sie jetzt von der Steuer absetzen – bis zu 1.200,00 Euro jährlich
Die (fast) unbekannte Steuerermäßigung
Schönheitsreparaturen mit dem Fiskus teilen
Seit vielen Jahren besteht eine Steuerspar-Möglichkeit, die Unternehmern, Steuerberatern und Privatpersonen oft noch unbekannt ist: Aufwendungen für Schönheitsreparaturen, die in Privathaushalten von einem Unternehmer durchgeführt werden, können bis zu 1.200,00 Euro (seit 01.01.09) direkt von der Steuerlast abgezogen werden.
Zunächst kommen alle Privatpersonen in den Genuss der Steuerersparnis, die in ihren Privathaushalten einen Unternehmer mit einer „haushaltsnahen Dienstleistung“ betreuen. Dazu zählen auch die Maler- und Tapezierarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten.
Wer einen Unternehmer für die haushaltsnahen Dienstleistungen beauftragt, kann 20 Prozent seiner Aufwendungen, maximal 1.200,00 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. Die Steuerersparnis gilt nur für die Lohnkosten, nicht für die Materialkosten. Anders als beim Werbungskostenabzug oder bei Sonderausgaben wird nicht das zu versteuernde Einkommen gemindert, sondern direkt die zu zahlende Einkommensteuer.
Voraussetzungen: der Kostennachweis durch Vorlage einer Rechnung und der Zahlungsnachweis vom Kreditinstitut, also entweder der Kontoauszug oder auch der Bareinzahlungsbeleg der Bank. Aber Achtung: Unmittelbare Bar-Zahlungen an den Unternehmer werden nicht berücksichtigt.
Leben zwei allein Stehende in einem Haushalt, können sie den Betrag von 1.200,00 Euro insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen, da der Höchstbetrag haushaltsbezogen und nicht personenbezogen ist.